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Mit dem folgenden Formular können Sie Sanitätsdienste für Veranstaltungen anfordern.
Informationen für Veranstalter
Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. Sollte während eines Sanitätswachdienstes das DRK einen entsprechenden Einsatzauftrag erhalten, kann es u. U. erforderlich werden, den Sanitätsdienst (nach Rücksprache mit dem Veranstalter) vorübergehend auf eine Mindeststärke zu reduzieren.
Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Sanitätswachdienstes.
Die setzt eine vertragliche Einbindung der Rotkreuz-Gliederung in den Rettungsdienst nach den Landesrettungsdienstgesetz und eine Abstimmung mit der Rettungsleitstelle voraus.
Wird in der Planung kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfangs mit dem Veranstalter erzielt, muss das Rote Kreuz von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen.
Das Rote Kreuz ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Daher ist es dem DRK nicht möglich, kommerzielle Veranstaltungen ohne Erstattung seiner Aufwendungen zu betreuen.
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